Die Herstellung einer Totenmaske

 

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Mit einer Totenmaske kann die Einzigartigkeit des verstorbenen Menschen auf besondere Art und Weise festgehalten werden.

Verschiedene Techniken können dazu angewandt werden:

Abnahme der Totenmaske durch das moderne Abformverfahren mit Silikon:
Diese Variante ermöglicht auch noch nach Jahren weitere Reproduktionen, da die Form mehrmals ausgegossen werden kann.

Abnahme der Totenmaske durch das traditionelle Abformverfahren mit Gips:
Die ursprüngliche Negativform kann nur ein einziges Mal ausgegossen werden. Man spricht deshalb auch von der sogenannten „Verlorenen Form“, weil nach dem Umgießen zur Positivform der ursprüngliche Abguss nicht mehr verwendet werden kann. Dadurch entsteht gleichzeitig ein Unikat, das in seiner Symbolkraft die Einzigartigkeit verstorbenen Menschen zum Ausdruck bringt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann dieses Unikat jedoch auch dupliziert werden.   

Beide Verfahren ermöglichen eine detailgetreue Wiedergabe des Gesichtes. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass Haut und Haare nicht verletzt oder beschädigt werden. Dies wird in der vorbereiteten feierlichen Atmosphäre sowie durch sanftes Einmassieren der Haut mit einer Spezialcreme und durch den besonders sensiblen Umgang mit dem verstorbenen Menschen gewährleistet.  

Zum Abguss für das plastische Porträt verwenden wir Alabaster, einen Spezialgips für künstlerische Objekte. Die vorher einmassierte Creme bildet durch das Fett eine Trennschicht, sodass sich die fertige Totenmaske ganz leicht von der Haut löst, ohne dass Gipsreste im Gesicht verbleiben.