Vorgehensweise "Die Abnahme eines Erinnerungsabgusses"

Wir führen die Abnahme des Negativs an dem Ort durch, an dem der Verstorbene aufgebahrt ist – sei es bei Ihnen zu Hause, beim Bestatter, im Hospiz oder an einem anderen Ort. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit verstorbenen Menschen und der Begleitung von Hinterbliebenen gewährleisten wir einen respektvollen und würdevollen Umgang, der auch die persönliche Weltanschauung achtet.

Da die Abnahme des Negativs keine sichtbaren Spuren am Verstorbenen hinterlässt, ist anschließend eine offene Aufbahrung weiterhin möglich. Unsere Erfahrung zeigt, dass dieser Prozess auch noch mehrere Tage nach dem Todeseintritt durchgeführt werden kann. Sie haben somit ausreichend Zeit, sich über die weiteren Schritte zu informieren. In der Regel steht Ihnen Ihr Bestatter als Ansprechpartner zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und koordiniert die Organisation der Abnahme mit uns. Sollte Ihr Bestatter unsere Leistungen nicht anbieten, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

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